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Heldentat
Das gerettete Weingut
Unser Mandant hatte zusammen mit einem Geschäftspartner eine GmbH gegründet. Beide waren als Gesellschafter zu je 50 % beteiligt. Beide waren alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Unternehmensgegenstand war der Betrieb eines Weingutes. Unser Mandant brachte das notwendige Know-how, sein Geschäftspartner das Kapital ein. Es kam zum Zerwürfnis.
Der Geschäftspartner forderte sein investiertes Kapital (Maschinen, Gärbehälter und dergleichen) zurück, unser Mandant die Vergütung seiner bisher erbrachten Dienstleistung. Unser Mandant ermittelte einen Investor. Dieser war bereit, die gesamte Betriebs-und Geschäftsausstattung zu einen angemessenen Kaufpreis zu übernehmen. Der Kaufpreis war jedoch nicht ausreichen, um das gesamte Kapital an den Geschäftspartner zurück fließen zu lassen wie auch die bisher erbrachten Leistungen unseres Mandanten zu vergüten.
Im Spätsommer drohte aufgrund des Zerwürfnisses die Betriebseinstellung, die Weinlese im Herbst stand wenige Wochen bevor und drohte verloren zu gehen. Auch der Investor wäre in diesem Fall wohl abgesprungen.
Binnen zwei Wochen ist es uns gelungen, sowohl unseren Mandanten wie auch seinen ehemaligen Kompagnon davon zu überzeugen, dass beide von ihren Maximalforderungen Abstand nehmen müssen, damit das Unternehmen als betriebswirtschaftliche Einheit gerettet und noch ein vernünftiger Erlös erzielt werden kann. Das Unternehmen wurde an den neuen Investor verkauft, unser Mandant bei diesem eingestellt. Die Liquidation der ehemals bestehenden GmbH eingeleitet. Die Maximalforderungen der beiden „Streithähne“ aus dem erzielten Kaufpreis konnten unter gleichzeitiger Rückstellung der erforderlichen Liquidationskosten zwar nur anteilig, aber doch angemessen erfüllt werden.
Unsere Leistungen im Bereich Wirtschaftsrecht:
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Womit könnten wir Ihnen helfen?
- Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen (GmbH, OHG, KG, PartGG, GbR (z.B. Familienpool), ...)
- Gründung, Kapitalerhöhungen, -herabsetzungen, Auseinandersetzungen und Liquidation von Gesellschaften
- Gesellschafterversammlungen, Wahrnehmung und Durchsetzung von Gesellschafterrechten
- Handelsrecht, insbesondere Firmenrecht sowie Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreter- und ähnlichen Verträgen
- Betreuung bei Unternehmens- und Beteiligungsveräußerungen innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens
- Betreuung bei Unternehmensnachfolge
- Erbrechtliche Beratung sowie Gestaltung/Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
Heldenkräfte bei diesem Fall
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Durchsetzungskraft -
Schnelligkeit -
Cleverness
Den Fall gelöst hat:
Martin Sarris
Rechtsanwalt und Notarinfo@ranowi.de