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Heldentat
Insolventer Auftraggeber - was nun?
Ein Unternehmen beauftragte bei einem Druckmaschinenfabrikanten die Sonderanfertigung einer Druckmaschine. Der Fabrikant machte sich sogleich ans Werk, den Spezialauftrag umzusetzen. Doch noch bevor die Herstellung der Druckmaschine abgeschlossen war, fiel der Auftraggeber in die Insolvenz. Zu diesem Zeitpunkt waren bei dem Fabrikanten für die bereits erbrachten Leistungen Kosten in sechsstelliger Höhe angefallen. Diese wollte er beglichen haben. Aber der Insolvenzverwalter lehnte die Zahlung ab. Vielmehr knüpfte er die Zusage an die Erfüllung des Vertrages. Alternativ bot er dem Fabrikanten an, dass er die von ihm bisher erstellten Maschinenteile auch zurückhaben könne. Für den Fabrikanten eine Zwickmühle: Ohne die Bezahlung der bisher erbrachten Leistungen hätte sich die weitere Vertragserfüllung als defizitär dargestellt. Zudem war die Rücknahme der speziell für den Auftraggeber angefertigten Maschinenteile für ihn ohne Wert. Aber auch für den Insolvenzverwalter war die Situation unbefriedigend, denn es fehlte das Know-how zur Fertigstellung der Spezialanfertigung. Wie sah nun der Ausweg aus?
Für den Druckmaschinenfabrikanten entwickelten wir schließlich eine Lösung, die auch der Insolvenzverwalter mittragen konnte:
Der Fabrikant verkaufte das Know-how und bekam – wirtschaftlich betrachtet – seine nicht vergüteten Leistungen auf diesem Wege in vollem Umfang ausgeglichen. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.
Unsere Leistungen im Bereich Insolvenzrecht:
Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt auf über info@ranowi.de oder rufen Sie uns einfach an unter: 0611-16666-0
Womit könnten wir Ihnen helfen?
- Insolvenzverwaltung
- Insolvenzberatung im Unternehmensbereich, insbesondere Betreuung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen in der wirtschaftlichen Krise oder deren Vorfeld
- Beratung der Geschäftsführung von Unternehmen, insbesondere in der Unternehmenskrise
- Meidung und Abwendung von Haftungsansprüchen wegen Insolvenzverschleppung
- Meidung und Abwendung von Insolvenzanfechtungsansprüchen
- Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von insolvenzfesten Kreditsicherheiten
- Durchsetzung von Haftungsansprüchen von Unternehmensgläubigern gegen die Gesellschafter und Geschäftsführungsorgane in Person bspw. wegen Insolvenzverschleppung, u.a. auch bei einer Private Limited Company (Ltd.) nach engl. Recht
Heldenkräfte bei diesem Fall
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Durchsetzungskraft -
Cleverness -
Ausdauer
Den Fall gelöst hat: